Reisestipendien für Studierende

Richtlinien zur Gewährung von Reisestipendien durch die DGMS

Die Deutsche Gesellschaft für Massenspektrometrie vergibt Reisestipendien an studentische Mitglieder zur Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungsveranstaltungen der DGMS oder zur Teilnahme an Tagungen, an deren Organisation die DGMS beteiligt ist.
Auf Vorstandsbeschluss können auch Reisestipendien für andere Tagungen gewährt werden, wenn die entsprechende Tagung für förderungswürdig entsprechend der Satzung §2 Abs. 3 erachtet wird.

Voraussetzungen

  1. Ein Antrag auf Gewährung eines Reisestipendiums zum Besuch einer wissenschaftlichen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Massenspektrometrie muss rechtzeitig ausschließlich über das Online-Portal der DGMS gestellt werden. Die Einreichfrist für Anträge zum Besuch der Jahrestagung der DGMS wird in den Mitgliederinformationen der Gesellschaft sowie auf der Homepage der Gesellschaft spätestens mit Eröffnung der Tagungsanmeldung bekannt gegeben.
  2. Anträge auf Reisestipendien zu anderen auf Beschluss des Vorstandes geförderten Tagungen werden ebenfalls über das Online-Portal gestellt.
  3. Anträge auf Reisestipendien können nur Mitglieder der DGMS stellen, die an einer deutschen oder europäischen Universität oder Fachhochschule studieren, bzw. dort ihre Master-, Diplom- oder Doktor-Arbeit anfertigen. Der Studierendenstatus ist nachzuweisen.
  4. Reisestipendien an bereits promovierte Mitglieder sowie Mitglieder in dauernden Arbeitsverhältnissen (Lebenszeitstellen) im öffentlichen Dienst sowie der Industrie werden grundsätzlich nicht vergeben.
  5. Die Gewährung eines Reisestipendiums ist daran gebunden, dass sich das studentische Mitglied aktiv an der Tagung beteiligt, d. h. eine Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages (Vortrag oder Poster) mit Bezug zur Massenspektrometrie vornimmt oder in der Tagungsorganisation (Tagungszentrum) mitarbeitet. Die Koautorenschaft eines wissenschaftlichen Beitrages reicht zur Gewährung des Reisestipendiums nicht aus.
  6. Die einzureichenden Unterlagen bzw. Voraussetzung für die Auszahlung sind:
    1. Antrag auf Gewährung eines Reisestipendiums (Online-Antrag),
    2. Nachweis des Studierendenstatus (durch Studierendenausweis bzw. aktuelle Bestätigung des Promovierendenstatus durch den Promotionsausschuss),
    3. Versicherung durch Unterschrift bei Tagungsende über den aktiven wissenschaftlichen Beitrag.
  7. Das Reisestipendium wird als Pauschalbetrag gezahlt, der gestaffelt sein kann nach Entfernung zum Tagungsort. Die DGMS kann als Reisebeihilfe auch auf die Zahlung von Tagungsgebühren verzichten.
  8. Das Reisestipendium wird nach der jeweiligen Tagung nur dann an das studentische Mitglied ausgezahlt, sofern alle Unterlagen entsprechend Abs. 6 bei Tagungsende vorgelegt wurden.
  9. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Reisestipendiums durch die DGMS besteht nicht.

Download:

Förderung von Veranstaltungen durch die DGMS 2025/26
Richtlinien für Reisestipendien Stand 2025 

Antrag:

Online-Antrag zu Reisekostenbeihilfe (Login notwendig!)

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